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- Bic-Code.de -
Hinweise zur Verwendung des IBAN:
- Jeder Kontoinhaber erhält seinen IBAN und Bic-Code seiner Bank
ausschließlich von seinem Kreditinstitut.
- Werden IBANs für Begünstigte selbst generieren, können diese
unter Umständen inkorrekt sein. Dadurch kann es zu Verzögerungen
bei der Kontogutschrift erfolgen.
Diese entsprechen evtl. den Aufbauvorschriften des jeweiligen KIs
nicht.
Wichtig:
Jeder Kontoinhaber muss nach Art. 5 Abs. 4 der EU-Verordnung
2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro seinen
Kunden den IBAn und BIC-Code seines Kreditinstitutes mitteilen,
wenn dieser in der EU grenzüberschreitende Rechnungen für Waren
und Dienstleistungen ausstellt und die Begleichung derselbigen
akzeptiert.
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